Der Bundestag hat am 12 Juli 2021 das Fahrerlaubnisrecht zu gunsten Jugendlicher geändert. Das Gesetz ist am 27.07.2021 in Kraft getreten. Von nun an dürfen leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge in Deutschland bereits ab 15 Jahren gefahren werden. Zum Führen dieser Leicht-Kraftfahrzeuge ist eine AM-Lizenz erforderlich.
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